CARTV Logistics – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der APE Ptacek Engineering GmbH, München, für die CARTV Logistics Plattform

 

Präambel

 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) beinhalten die Grundregeln für die Nutzung der elektronischen Plattform CARTV Logistics durch Parteien, welche Fahrzeuge oder andere Wirtschaftsgüter transportieren lassen bzw. transportieren wollen.

 

Mit CARTV Logistics steht eine europaweite Frachtenbörse für Fahrzeuge und andere Wirtschaftsgüter zur Verfügung. Es handelt sich um eine reine Vermittlungsplattform, welche dazu dient, Nutzer der Plattform ohne weitere rechtliche Beteiligung der APE zusammenzuführen.

§1 Die CARTV Logistics Plattform

  1. Der Betreiber der CARTV Logistics Plattform (im Folgenden: „Plattform“) und Verwender dieser AGB ist die APE Ptacek Engineering GmbH, Bayerwaldstraße 9, 81737 München (im Folgenden: „APE“).
  2. Die Nutzer der Plattform sind Parteien, die Fahrzeuge oder andere Wirtschaftsgüter (im Folgenden jeweils ein „Transportgegenstand“) transportieren lassen oder diese transportieren wollen (im Folgenden: „Nutzer“). Parteien, die Transportgegenstände transportieren lassen wollen, werden im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet, und Parteien, die Transportgegenstände transportieren wollen, werden im Folgenden als „Spediteure“ bezeichnet.
  3. Geschäftsfähige natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften können als Nutzer der Plattform handeln.
  4. Mittels der Plattform können Auftraggeber Aufträge für den Transport von Transportgegenständen in die Plattform einstellen und Spediteure können daraufhin Angebote für den Transport abgeben.
  5. Bei der Plattform handelt es sich um einen neutralen Marktplatz, auf welchem Auftraggeber und Spediteure zum Zweck des Abschlusses von Transportverträgen zusammenfinden können.

§2 Zulassung zur Nutzung der Plattform und Abschluss des Nutzungsvertrages

  1. Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist, dass der jeweilige Nutzer sich bei der APE angemeldet hat und zugelassen wurde. Die Anmeldung gilt als Zustimmung des Nutzers zu diesen AGB im Falle des Zustandekommens eines Vertrages zwischen der APE und dem Nutzer über die Nutzung der Plattform (im Folgenden: „Nutzungsvertrag“). Die Kosten für Anmeldung und Zulassung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisübersicht.
  2. Spediteure werden von der APE als Nutzer nur zugelassen, wenn sie eine gültige Güterkraftverkehrserlaubnis nach § 3 GüKG oder eine Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG / Art. 3 und 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 nachweisen. Es besteht weder für Auftraggeber noch für Spediteure ein Anspruch gegen die APE auf Zulassung als Nutzer der Plattform.
  3. Weitere Voraussetzung für die Zulassung als Spediteur ist, dass der Spediteur die Erklärung zur „Geheimhaltung & Kundenschutz für über CARTV Logistics vermittelte Transporte“ unterzeichnet.
  4. Sofern die APE aufgrund einer Anmeldung einen Nutzer zulassen möchte, eröffnet die APE für diesen Nutzer ein CARTV Logistics-Nutzungskonto unter Zuweisung einer Vertragsnummer; damit kommt ein Nutzungsvertrag zustande.

§3 Abschluss der Transportverträge zwischen Auftraggebern und Spediteuren

  1. Die APE ist nicht als Partei an Transportverträgen beteiligt; Transportverträge werden ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Spediteur abgeschlossen.
  2. Die Einstellung eines Transportwunsches des Auftraggebers in die Plattform stellt kein Angebot dar, sondern ledglich eine Aufforderung an Spediteure zur Abgabe von Angeboten. Angebote der Spediteure sind freibleibend. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es besteht kein Anspruch des Höchstbietenden auf Zuschlag.
  3. Der Transportvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot eines Spediteurs auswählt und der Spediteur den Auftrag bestätigt. Der Auftraggeber wählt Angebote nach eigenem und alleinigem Ermessen aus.
  4. Die Annahme eines Angebots ist für den Auftraggeber bindend. Ein Rücktritt vom Transportvertrag ist nur mit Einwilligung des Spediteurs möglich. Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber werden 25% des angebotenen Nettotransportpreises als Stornogebühren fällig. Ein Rücktritt des Spediteurs ist nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in §§ 323, 324, 326 BGB möglich.
  5. Wenn es sich bei dem Transportgegenstand um ein Fahrzeug handelt, so sollen der Auftraggeber und der Spediteur eine Regelung dazu treffen, ob und ggf. welche Fahrzeugpapiere von dem Transportauftrag umfaßt sein sollen.

§4 Pflichten und Haftung

  1. Pflichten und Haftung der APE
    1. Die APE betreibt die Plattform im Rahmen des aktuellen Stands der Technik ohne Verpflichtung zur kontinuierlichen Aktualisierung. Die APE darf den Betrieb der Plattform zeitweilig einschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen oder von Wartungsarbeiten erforderlich oder angezeigt ist.
    2. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der Plattform behindert, werden diejenigen Nutzer, die aktuell Transportwünsche bzw. Angebote eingestellt haben, nach Möglichkeit in geeigneter Weise informiert.
    3. Die APE leistet keine Gewähr für den Zustand und die Beschaffenheit der in die Plattform zum Transport eingestellten Transportgegenstände. Die Angaben zu den eingestellten Transportgegenständen beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Für die Angaben des Auftraggebers übernimmt die APE keine Gewähr. Dies gilt insbesondere für Angaben über den Zustand eines Fahrzeugs oder dessen Ausstattungsmerkmale wie Zubehör oder Extras.
    4. Die APE übernimmt keine Verantwortung für Angaben der Spediteure über ihre Lizenzen (mit Ausnahme des Vorliegens einer gültigen Erlaubnis gemäß § 2.2. Satz 1 dieser AGB), Versicherungen, Registrierung, Mitgliedschaften oder ihren Handelsverband oder für jegliche sonstige Angabe eines Spediteurs im Zusammenhang mit dem Transportvertrag oder dessen Anbahnung durch die Plattform.
    5. Falls es sich bei dem Transportgegenstand um ein Fahrzeug handelt, so haftet die APE haftet nicht für eventuell im Innenraum befindliche persönliche Gegenstände des Eigentümers oder Halters oder sonstiger Personen.
    6. Die APE leistet gegenüber dem Auftraggeber keine Gewähr für die Eignung, Zuverlässigkeit oder Leistung des Spediteurs (mit Ausnahme des Vorliegens einer gültigen Erlaubnis gemäß § 2.2. Satz 1 dieser AGB).
    7. Die APE steht weder für die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Spediteur noch für die Erfüllung jeglicher sonstiger vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen von Nutzern gegenüber einander ein.
    8. Als generelle Haftungsregelung gilt unter Beachtung der vorstehenden speziellen Bestimmungen, dass die APE nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der APE, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet.
  2. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber darf Transportgegenstände nur dann zum Transport bereitstellen, wenn er Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer dieser Transportgegenstände ist oder der Transport mit Zustimmung des Berechtigten erfolgt.
    2. Der Auftraggeber darf keine Transportgegenstände zum Transport bereitstellen, deren Transport auf der Straße verboten ist oder nur unter Beachtung besonderer Sicherheitsvorkehrungen erlaubt ist. Insbesondere darf der Auftraggeber keine Gefahrgüter, Gefahrstoffe, Chemikalien, Betäubungsmittel, Sprengstoffe, Waffen oder sonstige Transportgegenstände, deren Besitz oder Transport verboten ist oder für den Spediteur oder im Straßenverkehr oder für die Öffentlichkeit eine über die normale Gefahr im Straßenverkehr hinausgehende Gefahr darstellen können.
    3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Fotografien, Zeichnungen, Beschreibungen und Dokumentationen frei von Rechten Dritter sind und insbesondere keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen und allen sonstigen etwaigen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen entsprechen.
    4. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner Angaben zu den Transportgegenständen, die er zum Transport bereitstellt.
    5. Der Auftraggeber stellt die APE von Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, die sich aus fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung seiner vertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichten (insbesondere seiner Pflichten aus § 4.2.2. dieser AGB) sowie außervertraglichen Sorgfaltspflichten ergeben, frei.
    6. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zu transportierenden Transportgegenstände an ihrem Standort frei zur Abholung bereit sind, d.h. sämtliche eventuelle Stand- bzw. Abschleppkosten oder sonstige Kosten beglichen sind.
    7. Sofern der Auftraggeber ein Fahrzeug über die Plattform transportieren läßt, welches über car.tv/All4you erworben wurde, so bleibt die Standkostenregelung (ab dem 6. Tag nach Vertragsunterzeichnung bei All4you bzw. Verkäufer gehen zu Lasten des Käufers) unberührt.
  3. Pflichten und Haftung des Spediteurs
    1. Der Spediteur verpflichtet sich dazu, die Transportgegenstände innerhalb der vorgegebenen Frist an dem im Transportvertrag bezeichneten Standort abzuholen oder abholen zu lassen und für den Auftraggeber an die im Transportvertrag angegebene Lieferanschrift zu überbringen.
    2. Ist dem Spediteur eine Abholung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht möglich, so ist er dazu verpflichtet, unverzüglich die APE und den Auftraggeber unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
    3. Wird der Transportgegenstand von dem Spediteur nicht innerhalb der vereinbarten Abholungsfrist abgeholt, so ist der Spediteur zur Zahlung einer Konventionalstrafe an die APE in Höhe von 50,00 EUR verpflichtet. Eventuell durch die Verzögerung anfallende Standkosten sind von dem Spediteur bei Abholung direkt zu entrichten. Der vereinbarte Abholungstermin gilt als Fixtermin; holt der Spediteur den Transportgegenstand nicht innerhalb dieser Abholungsfrist ab, so ist der Auftraggeber dazu berechtigt, den Transportgegenstand erneut auf der Plattform einzustellen oder ein bereits vorliegendes Angebot eines anderen Spediteurs anzunehmen.
    4. Weitergehende Ansprüche der APE, des Auftraggebers oder Dritter bleiben unberührt.
    5. Die APE behält sich das Recht vor, zum Schutz anderer Auftraggeber einen Spediteur bei wiederholtem Verstoß gegen dessen Pflichten aus der Plattform auszuschließen.
    6. Der Spediteur oder die von ihm mit der Abholung beauftragte Person hat den Transportgegenstand nach Möglichkeit unmittelbar vor Ort auf erkennbare Abweichungen von den Angaben des Auftragstellers zu überprüfen. Weicht der tatsächliche Zustand des Transportgegenstandes von den Angaben des Auftraggebers oder einer Beschreibung auf der Plattform ab, so hat der Spediteur oder die von ihm mit der Abholung beauftragte Person ein Übergabeprotokoll unter genauer Bezeichnung der Abweichungen oder eventueller Schäden anzufertigen und vom Auftraggeber oder von der von dem Auftraggeber mit der Bereitstellung des Transportgegenstandes beauftragten Person unterschreiben zu lassen. Dem Übergabeprotokoll sind Fotografien mit einer Auflösung von mindestens 3.2 Megapixeln beizufügen. Vordrucke für das Übergabeprotokoll können über die Plattform bezogen werden.
    7. Der Spediteur stellt sicher, dass er ganzjährig zu den üblichen Geschäftszeiten (Mo. -Fr. 09.00 – 17.00 Uhr) erreichbar ist. Ist der Spediteur nicht erreichbar, hat er vor Abwesenheit gegenüber der APE eine Vertretung zu benennen.

§5 Versicherung / CMR / ADSp

  1. Der Spediteur ist dazu verpflichtet, für Versicherungsschutz nach den Bestimmungen CMR mit einer Höchsthaftungsgrenze von mindestens 300.000,00 EUR zu sorgen. Artikel 29 der CMR Convention vom 19.05.1956 findet Anwendung. Für Schäden aus fehlender Versicherungsdeckung haftet der Spediteur. Jegliche Änderungen des Versicherungsschutzes sind der APE unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Transportvertrag unterliegt den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils geltenden Fassung.

§6 Lademittel

Europaletten sind bis auf Widerruf generell zu tauschen. Bei Nichttausch ist die APE umgehend zu verständigen, um reagieren zu können. Einwendungen zu einem späterem Zeitpunkt können nicht anerkannt werden.

§7 Reklamationen

Reklamationen des Auftraggebers nach Ablieferung des Transportgegenstandes sind unverzüglich geltend zu machen, d.h. entweder unmittelbar am Ort der Ablieferung oder in Falle verdeckter Schäder innerhalb von max. 3 Tagen.

§8 Kündigung des Vertragsverhältnisses

Der Nutzungsvertrag kann von der APE und von jedem Nutzer jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Davon unberührt bleiben die Pflichten von Auftraggebern und Spediteuren aufgrund der von ihnen abgeschlossenen Transportverträge, soweit diese noch nicht erfüllt sind. Dies gilt insbesondere auch für die Abwicklung von der in Anspruch genommenen CARTV Logistics-Dispo, deren Kosten dem Spediteur nachträglich in Rechnung gestellt werden.

§9 Schlussbestimmungen

  1. Geltungsbereich
    1. Diese AGB gelten ausnahmslos für alle Nutzer der von der APE betriebenen Plattform.
    2. Jeglichen allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nutzern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten die APE selbst dann nicht, wenn ihnen bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Nutzer für den Widerspruch gegen seine AGB eine besondere Form vorgesehen hat. Abweichende AGB der Nutzer sowie Nebenabreden sind der APE gegenüber nur dann wirksam, wenn die APE sie schriftlich bestätigt hat
  2. Änderungen
    Die APE kann dem Nutzer jederzeit eine Änderung dieser AGB vorschlagen. Solche Änderungsvrschläge werden dem Nutzer spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per Email zugeschickt. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er nicht gegenüber der APE per Email vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen diese Änderungen ablehnt. Wenn der Nutzer mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht einverstanden ist, so hat er bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ein fristloses und kostenfreies Sonderkündigungsrecht. Die APE weist den Nutzer mit der Nachricht über die vorgeschlagenen Änderungen auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und das Sonderkündigungsrecht hin und veröffentlicht die geänderten AGB auf der Plattform.
  3. Teilunwirksamkeit
    1. Sollte eine Bestimmung des Nutzungsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit seiner übrigen Bestimmungen.
    2. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung des Nutzungsvertrages soll an deren Stelle diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben, am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, soweit sich der Nutzungsvertrag als lückenhaft erweisen sollte.
    3. Die Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit dieser AGB regelt § 306 BGB
  4. Anwendbares Recht
    Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt deutschem Recht, ggf. einschließlich der zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des EU-Mitgliedstaates, in dem der Nutzer seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Nutzer sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.
  1. Gerichtsstand
    Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das Recht der APE, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers Klage zu erheben, bleibt unberührt.

 

Diese AGB gelten ab dem 01.4.2021.

 

Servicezeiten CARTV Logistics:

Montag – Freitag 08:00 Uhr – 17:00 Uhr

+49 89 63 02 09 – 331

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